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EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD II in Kraft getreten

Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU ist am 13.1.2018 in Kraft getreten. Sie löst nationale Rechtsvorschriften ab und sieht strengere Vorschriften für Kartenzahlungen im Internet vor. Sie soll den Wettbewerb von Banken und Finanzdienstleistern stärken. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Weiterhin ist vorgesehen, Verbraucher besser vor Betrug und unbefugtem Zugriff auf ihre Konten zu schützen. Dies soll durch eine starke Kundenauthentifizierung, wie sie etwa bei Zahlungsvorgängen verlangt wird, gewährleistet werden. Diese Form der Authentifizierung erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien Wissen (z. B. ein Passwort), Besitz (z. B. eine Girokarte) und ein ständiges Merkmal des Kunden (z. B. ein Fingerabdruck). Diese Änderungen treten aber voraussichtlich erst Mitte 2019 in Kraft.

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