Aktuelles
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge
Um die monatliche Steuerlast von vornherein zu reduzieren, können Steuerpflichtige
beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen und einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
stellen. Davon profitiert z. B. jemand, der weite Wege zur Arbeit fährt
oder durch die Betreuung von Kindern oder durch Unterhaltszahlungen eine hohe
finanzielle Belastung hat.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 wurde neu gestaltet: So
enthält nun der Hauptvordruck bereits den "Vereinfachten Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung", für den bislang ein eigener Vordruck
ausgefüllt werden musste. Daneben gibt es die Anlagen zu Werbungskosten,
Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das
Jahr 2018 kann seit Oktober beim Finanzamt gestellt werden, auf Wunsch auch
für zwei Jahre. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren
Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Anmerkung: Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die
Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im Hauptvordruck
die Angaben zur Person sowie den Abschnitt "Lohnsteuer-Ermäßigung
im vereinfachten Verfahren" auszufüllen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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